Ohne ALG trotzdem mehr Geld. Anrechnungsbeträge sind Abzocke !
Wofür gibt es Beratungsstellen, wenn man ja doch keine Informationen bekommt ? Warum werden Millionen Euro (übrigens Steuergelder) in den Sand gesetzt, ohne auch nur einen geringen Nutzen oder gar eine Erleichterung für den Bürger zu bekommen ? Und ganz sicher muss man fragen, wieso man die Ämter unseres Landes, mit ständig neuer Technik ausrüstet, wenn deren Nutzung für die einzelnen Bearbeiter offensichtlich zu lästig ist ? Ist die bekannte Kaffeepause etwa gefährdet, der private Anruf mit der Freundin gestört worden oder warum wird man als Hilfesuchender so abwertend abgefertigt ? Die Arbeitsweise vieler Beratungsstellen lässt zunehmend zu wünschen übrig ! Ob es nun um die Berechnungsmöglichkeiten beim ALG , die Informationen zum Wohngeldantrag oder um Fragen der Grundsicherung geht, eine verbindliche oder auch nur annähernd klärende Beratung bekommt man fast nie ! Sicherlich gibt es auch andere Erfahrungen. Doch eine heute gemachte unverständliche und bittere Erfahrung, sei hier mal beschrieben. Eine Familie hat die Faxen dicke und möchte aus dem Bezug vom ALG II aussteigen, weil sie ohne ALG - Leistungen mehr Geld zur Verfügung haben würde als mit ALG II ! Hört sich paradox an, ist aber nachweislich Tatsache ! Die Grundvoraussetzungen dafür sind eigentlich gut und bedürfen nur einiger zusätzlichen Informationen, die allerdings verbindliche Aussagen haben müssen. Denn ist die Abmeldung vom ALG erfolgt und der Wohngeldantrag erst einmal gestellt, gibt es in den meisten Fällen nur Schwierigkeiten und unangenehme Überraschungen. Doch schon der Versuch, sich über die Möglichkeiten des Wohngeldes zu informieren, scheitert an der Ahnungslosigkeit der Bearbeiter in den so genannten Beratungsstellen ! Um diesen Fall zu verstehen, hier einige Informationen zu den Bedingungen der Familie ! Es sei an dieser Stelle extra darauf hingewiesen, dass das Kindergeld (durch dessen Anrechnung) in der Summe der ALG II - Leistungen, bereits enthalten ist. Jetzige Leistungen, mit ALG II ! Vater : Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer 750,- Mutter : ALG II inkl. angerechnetem Kindergeld und voller Miete ( 960,-€ ) 1370,- behinderter Sohn (19 Jahre) : Grundsicherung inkl. Mehrbedarf 420,- Betrag : Gesamtbetrag mit voller Mietübernahme 2540,- Leistungen, ohne ALG II und ohne Zwangsumzug oder Zwangsarbeit ! Vater : Erwerbsunfähigkeitsrente auf Dauer 750,- Mutter : anrechnungsfreies Kindergeld für 5 Kinder 820,- - anteiliges Wohngeld lt. Wohngeldtabelle mit 7 Personen 590,- behinderter Sohn (19 Jahre) : Grundsicherung inkl. Mehrbedarf 420,- Betrag : Gesamtbetrag ohne ALG II 2580,- Da das Pflegegeld = 615,-€ beim ALG nicht angerechnet wird, kann man diesen Betrag aus der Beispielrechnung raus lassen. Nun fragt man sich verständlicher Weise, ob man evtl. einen Rechenfehler gemacht hat oder irgendwas falsch versteht aber wenn diese Beispielrechnung richtig sein sollte und das Wohngeld auch nur ungefähr stimmen sollte, dann würde man sofort ALG II abmelden und ohne Hartz IV klar kommen. Selbst Musterrechnungen belegen, dass Bedarfsgemeinschaften mit einem versicherungspflichtigem Einkommen, ohne ALG Leistungen besser gestellt sein würden. Kein Zwangsumzug oder keine Zimmerschließung würde drohen und die Wahl der Arbeit wäre uns selbst überlassen. Die Kinder könnten anrechnungsfreie Ferienarbeiten machen, um sich endlich ein Fahrrad, PC oder Handy kaufen zu können und sich ihren Führerschein selbst finanzieren, ohne dass man Anrechnungen befürchten müsste. Kein Amt könnte dann in die Grundrechte der Menschen eingreifen und Beispielsweise, eheähnliche Verhältnisse unterstellen. Ohne ALG also 40,-€ mehr Geld ! Muss da nicht doch ein eindeutiger Fehler im System von Hartz bestehen ? Also versucht man nun, diese Angaben einzeln zu überprüfen. Und beim Wohngeld bleibt man stecken ! Den teuren Anruf beim so genannten Beratungs und Servicedienst des Jobcenters 0180 100260116001 hätte man sich schenken können. Keine Auskunft unter dieser Nummer. Bei der Bürgerberatung der Wohngeldstelle, in Berlin Lichtenberg: 030 - 90196 0 fängt der Horror an. Erst weiß Keiner, wer überhaupt wofür zuständig ist aber dann bekommt man doch noch eine Nummer, wo uns geholfen werden soll. 4610 ! "Ach Gott, dass sind aber viele Angaben, die kann ich so nicht bearbeiten, ich werde ihnen mal eine Nummer geben, die für ihre Strasse zuständig ist = 4616 !" Nachdem man sein Anliegen dargelegt hat und nun auf eine Auskunft hofft, wird gleich geblockt und man bekommt wieder eine neue Nummer = 7800 ! Jedoch auch diese Bearbeiterin kann nun überhaupt keine Auskunft erteilen, obwohl es sich hier um den Amts-Abteilungsleiter handeln soll. Aber damit man aber keine lange Weile bekommen, wiederum eine ganz neue Nummer, die ganz sicher helfen kann = 4641 ! Man versucht der "lieben" Frau zu erklären, dass man verbindlich wissen möchte, ob die Angaben der Wohngeldtabelle stimmen und ob sie nicht einmal eine kurze Überprüfung machen könnte. Man sollte meinen, dass man zumindest eine grobe Information bekommen könnte, ob man einen Anspruch auf Wohngeld habe und wie hoch ungefähr der Betrag sein würde ! Doch nach anfänglichen zögern, bekommt man die schroffe Information, man solle doch einen Antrag stellen und die Abmeldebescheinigung der Arge beilegen, da der Antrag sonst nicht bearbeitet werden könne. Wieder und wieder erklärt man der Bearbeiterin, dass man sich nicht erst bei der Arge abmeldet, wenn man über die zukünftige Höhe der Zahlungen nicht informiert ist. Demzufolge könne man auch keinen Antrag auf Wohngeld stellen. Man möchte lediglich eine grobe Information über die zu erwartende Zahlungshöhe, die auch um 100,-€ schwanken könne. Jetzt wird die Bearbeiterin böse und verweist auf eine Rechtsauskunft (Mietrecht) womit man ja nun überhaupt nichts anfangen kann. Wenn also die zuständigen Beratungsstellen nicht einmal annähernde Auskünfte erteilen können oder wollen, dann sollte man diese angeblichen Beratungsstellen schließen und das Geld für diese unfähigen Bearbeiter, sinnvoller, in Broschüren anlegen. Aber trotz alledem, muss man von der Richtigkeit der veröffentlichten Informationen, der Ämter, ausgehen. Und wenn es sich bestätigen sollte, dass diese Angaben, der Wahrheit entsprechen, ist eindeutig bewiesen, dass Hartz nur gezielte Abzocke, im wahrsten Sinne des Wortes, ist. Für so manche Familie und Bedarfsgemeinschaft könnte es sich anhand diesem Beispiel lohnen, sich über die Möglichkeiten, ohne ALG, sachkundig zu machen. Insbesondere wenn der Partner oder Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft über anrechnungspflichtige Einkommen verfügen. Denn der Betrug beim ALG besteht überwiegend darin, dass durch Anrechnungen aller Einkommen, letztlich sogar eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse erreicht wird. Von der Abzocke am Bürger ganz zu schweigen.
Quelle: Detlef Rochner, freier Autor
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