erwerbslose und hartz 4


  
 

 
 

 

Der Gipfel der Unverschämtheit

Gewinnt ein Langzeitarbeitsloser bei einer Verlosung ein Auto, so wird ihm sein Arbeitslosengeld II gestrichen. Das entschied das Sozialgericht Dortmund. Die Richter erklärten, die Behörden dürften den Gewinn als Einkommen anrechnen. Der Betroffene habe so lange keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, bis der Wert des Wagens verbraucht sei. - Im konkreten Fall war einem Familienvater aus Iserlohn für zehn Monate das Arbeitslosengeld II gestrichen worden. Er hatte einen PKW im Wert von mehr als 17.000 Euro gewonnen. Az.: S 27 AS 59/07 ER

Quelle: MDR


http://www.mdr.de

 

 

 

 

 

 


 
 
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