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Was tun, wenn es plötzlich dunkel wird?

Stromschulden bezahlenWenn das im Monat zur Verfügung stehende Budget nicht mehr ausreicht um die laufenden Kosten zu decken, muss das Geld an anderer Stelle eingespart werden. Eine oft stark unterschätzte Gefahr besteht darin, dass auf Grund der psychischen Belastung Briefe einfach nicht mehr geöffnet werden und somit das Unheil quasi vorprogrammiert ist. Wenn die Stromkosten vom Kunden nicht bezahlt werden, haben die Stromanbieter die Möglichkeit, die Versorgung zu unterbrechen, was bedeutet, dass nun die Zeit der Dunkelheit beginnt. Doch welche Möglichkeiten bestehen eigentlich, offene Forderungen für Stromkosten über Sozialleistungen zu bezahlen? Vorausgesetzt, der Schuldner bezieht SGB II- Leistungen, bsteht die Möglichkeit ein Darlehen der Arbeitsagentur nach § 23 Abs 1 SGB II in Betracht zu ziehen, da es sich um reinen Haushatsstrom handelt und dieser die Regelleistung umfasst. Obwohl es sich um Haushaltsstrom handelt und dieser einen Bedarf darstellt, der über die Regelleistung erfasst ist und somit eigentlich in die Zuständigkeit der Arbeitsagentur fällt, gilt der neue Absatz 5 im § 22 SGB II , aus dem hervorgeht, dass Mietschulden und vergleichbaren Notlagen darüber erfasst werden können. Im Vorfeld muss jedoch geklärt werden, ob der Bedarf auch gerechtfertigt ist, den sofern einer der folgenden Punkte erfüllt ist, besteht kaum eine Chance diese Leistungen zu beziehen.

  1. Darlehen von einer Bank
  2. Vereinbarung einer Ratenzahlung für die offene Forderung
  3. Einsatz von Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II
  4. Ein Darlehen vom kommunalen ALG II-Träger (Sozialamt) nach § 22 Abs. 5 SGB II.

§22 SGB II
5) Sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.

rg

Bild: Pixelquelle

 
 
 
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